Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Passieren kann ihm dann genau das, was beschrieben wird und das finde ich nicht in Ordnung.
Passieren dürfte, dass er, wenn das Kind da ist, ZEITNAH erfährt, dass er ein Kind hat. Wenn er aber nach 16 Jahren erst davon erfährt, dann ist das ein Schulden berg im zwei, wenn nicht dreistelligen Tausenderbereich, die er nicht einkalkulieren kann. Und die sind dann auf einmal da.
Ob nach dem Sex ein Kind rauskommt oder nicht hat zum größten Teil die Frau unter ihrer Kontrolle.
Das ist ein weiteres Beispiel für einen obligatorischen Vaterschaftstest. Dann ist das gleich nach der Geburt geregelt, wer der Vater auf jeden Fall nicht ist.
Ich finde, so eine Frau sollte mit ihrem Vermögen dafür zur Verantwortung gezogen werden und wenn da zu wenig da ist, gibt es ja noch die Freiheitsstrafe. Vielleicht auf Bewährung, aber auf jeden Fall muss hier einmal ein Zeichen gesetzt werden.
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Andreas,
07.08.2008, 16:56
- BGH-Beschluss - Christine, 07.08.2008, 17:27
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Provokat,
08.08.2008, 00:42
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Coco,
08.08.2008, 12:54
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen - Provokat, 08.08.2008, 19:05
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Coco,
08.08.2008, 12:54
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Maesi,
09.08.2008, 02:10
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Stranger in a strange World,
09.08.2008, 11:51
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen - Maesi, 10.08.2008, 17:29
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Stranger in a strange World,
09.08.2008, 11:51