Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Von der Perspektive des leiblichen Vaters eigentlich unmöglich!
Da hat er mit einer Dame Geschlechtsverkehr und bekommt dann 16 Jahre später eine riesige Schuldenlast aufgebrumt. Wegen einem Kind, von dem er bisher gar nichts hatte, nicht einmal von seiner Existenz gewußt hatte. (wenn er nichts von seiner Zeugung wußte)
Geschädigte sind u. U. das Kind, der bisherige soziale Vater und der leibliche Vater. Schädigende ist die Mutter. Diese Dame sollte zur Verantwortung gezogen werden. Man könnte ja mal eine von denen einknasten um ein Signal zu setzen.
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- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Andreas,
07.08.2008, 16:56
- BGH-Beschluss - Christine, 07.08.2008, 17:27
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Provokat,
08.08.2008, 00:42
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Coco,
08.08.2008, 12:54
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen - Provokat, 08.08.2008, 19:05
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Coco,
08.08.2008, 12:54
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Maesi,
09.08.2008, 02:10
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Stranger in a strange World,
09.08.2008, 11:51
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen - Maesi, 10.08.2008, 17:29
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Stranger in a strange World,
09.08.2008, 11:51