Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Irgendwie hat in dieser Diskussion jeder Recht

Pascal @, Neuburg, Wednesday, 19.03.2008, 14:40 (vor 6486 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub

Irgendwie hat in dieser Diskussion jeder ein bisschen Recht.
Du zum einen, weil Du auf eindeutige gesetzgeberische
Verbesserungen hinweist, die In meinem etwas polemisch
geratenen Posting unter den Tisch gefallen sind.

Wie allerdings die Richter die ihnen zugewiesenen Beurteilungs-
spielräume im Recht des nachehelichen Unterhaltes nutzen
– ob gegen die Intention des Gesetzgebers, dass nach der Ehe
jeder für seinen eigenen Lebensunterhalt zuständig ist oder etwas männerfreundlicher – kann wohl erst abschließend beurteilt werden,
wenn in ein paar Jahren die Rechtssprechung der höheren Instanzen
dazu vorliegt.

Für den nichtehelichen Betreuungsunterhalt muss ich allerdings Konrad
zustimmen, hier wurden die Pflichten der nichtehelichen Väter und deren Umfang denen eines Ehemannes angeglichen – eine Verschlechterung –
ohne dass den nichtehelichen Vätern die gleichen Rechte wie Ehemännern eingeräumt wurden (gemeinsames Sorgerecht). Eine Verschlimmbesserung auf dem schlechtesten gemeinsamen Nenner.

Gruß, Pascal


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