Es hat sich verdammt viel geändert
Das ist alles schön und gut was Du schreibst Beelzebub, aber wenn Du Dir den Beitrag von Pascal oben noch mal genauer durchliest, dann ist schon festzustellen:
Es gibt einen unbestimmten Rechtsbegriff mit Namen "Billigkeit". Diesen unbestimmten Rechtsbegriff können die Amtsrichter (es soll sogar schon einige weibliche Richterinnen geben; völlig unvoreingenommen natürlich gegenüber zahlungsunwilligen Erzeugern) mit ihren Rechtsansichten ausfüllen (dabei werden sie sich natürlich streng an die Unterhaltsleitlinien der OLG s und an Recht und Gesetz halten....).
Ich stimm Dir allerdings zu, daß es Ex - Ehefrauen künftig insgesamt schwerer haben werden, sich vor der Arbeit zu drücken.
Was Du allerdings übersehen hast:
Die zig - tausenden von nichtehelichen Vätern. Diese werden künftig erheblich schlechter gestellt, was eine über 3 Jahre hinausgehende Zahlungspflicht angeht.
Bisher mußte nämlich eine Einstellung der Zahlung nach 3 Jahren "grob unbillig" sein; ausschließlich Faktoren, die auf der "Ebene Kind" lagen (z.B. Krankeit der Mutter wg. der Geburt, Behinderung des Kindes etc.) wurden berücksichtigt. Das führte dazu, daß es wenige Fälle gab, wo eine über 3 Jahre hinausgehende Zahlungspflicht festgestellt wurde.
Nach dem neuen Recht können alle Faktoren aus dem Lebensbereich "Mutter und Kind" vom Richter im Rahmen der Billigkeitsprüfung in ein Urteil mit einfließen. D.h. Narrenfreiheit für die Richter, völlige Rechtsunsicherheit für die Väter. Von "grob unbillig" ist jetzt auch nicht mehr die Rede.
Künftig dürfen sich nichteheliche Väter also "warm anziehen", wie es ein jur. Kommentator des neuen Unterhaltsrechts formuliert hat.
Eine erheblich größere Zahl von "Weiterzahlern" wird die Folge dieses § sein:
1615l BGB
(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. 2Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. 3Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. 4Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 5Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Vor allem das Wort "insbesondere" öffnet die Tür für allen Schwachsinn, den die ne Mütter für ein Arbeitsunvermögen ("ich fühl mich heut nicht so gut") ins Feld führen werden und dem die Richter je nach Geschmack folgen oder nicht.
gesamter Thread:
- Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein! -
Beelzebub,
16.03.2008, 03:05
- Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein! -
Robin Hood,
16.03.2008, 10:43
- Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein! - Dummerjan, 16.03.2008, 15:32
- Leider zu spät - Beelzebub, 18.03.2008, 02:14
- Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein! -
Zeitgenosse,
16.03.2008, 17:35
- Übersetzung - Zeitgenosse, 16.03.2008, 19:14
- PS - Zeitgenosse, 16.03.2008, 19:32
- Wieso, Beelzebub, es ändert sich doch nix -
pascal,
16.03.2008, 19:27
- Billigkeit => Beliebigkeit (oT)
-
Anwalt,
16.03.2008, 19:54
- Wieso, Beelzebub, es ändert sich doch nix - Conny, 16.03.2008, 22:50
- Es hat sich verdammt viel geändert -
Beelzebub,
18.03.2008, 01:11
- Es hat sich verdammt viel geändert - Konrad, 19.03.2008, 13:36
- Irgendwie hat in dieser Diskussion jeder Recht - Pascal, 19.03.2008, 14:40
- Es hat sich verdammt viel geändert - Conny, 19.03.2008, 20:28
- Billigkeit => Beliebigkeit (oT)
- Was ich immer wieder vorhergesagt habe - jetzt tritt es ein! -
Robin Hood,
16.03.2008, 10:43