Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es hat sich verdammt viel geändert

Beelzebub, Tuesday, 18.03.2008, 01:11 (vor 6488 Tagen) @ pascal
bearbeitet von Beelzebub, Tuesday, 18.03.2008, 01:18

Salut Pascal,

es hat sich auf den ersten Blick in der Tat wenig geändert. Aber guckt man mal genauer hin, dann sieht's schon ganz anders aus.

Übrigens scheinen auch die Femis (noch) nicht so recht begriffen zu haben, was da auf Ex-Ehefrauen zukommt. Deshalb hält sich auch das Gejammer in den uns wohlbekannten virtuellen Meckerecken in Grenzen. Aber keine Sorge, das kommt noch. [image]

Wen es interessiert, was sich im einzelnen so alles geändert hat, für den gibt's hier eine Synopse, in der altes und neues Unterhaltsrecht gegenübergestellt werden.

Und ein paar zunächst ganz unscheinbar wirkende Änderungen haben es in sich.

Da wäre zunächst § 1569 Satz 1 BGB: Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Da kann ich nur sagen: Endlich!

Mehr als 30 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips wird jetzt mit der mehr als überfälligen Einfügung dieses Satzes auch das Unterhaltsrecht den neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten wenigstens ein Stück weit angepasst. Nachdem sich die Frauen das Recht erstritten haben, nach eigenem Belieben erwerbstätig zu sein, bekommen sie endlich auch die entsprechende Pflicht dazu. Zwar ist im alten wie im neuen Recht immer noch sehr viel von "BIlligkeit" die Rede (und auch für meinen Geschmack ein wenig zu viel) aber trotzdem: hier wurde das Regel-Ausnahme-Verhältnis endlich vom Kopf auf die Füße gestellt. Während früher der Anspruch auf Unterhalt die Regel war, von der nur ausnahmsweise aus Gründen der "Billigkeit" abgewichen werden sollte, ist es jetzt genau umgekehrt: Unterhalt gibt's nur noch, wenn kein Unterhalt "unbillig" wäre.

Und jetzt werden die Frauen beweisen müssen, dass und warum es "unbillig" wäre, den eigenen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu müssen.

Die Kinderbetreuung - man könnte auch sagen: die Geiselnahme von Kindern zwecks Erpressung von Unterhalt - ist dazu nur noch sehr bedingt geeignet. Denn auch dort hat sich einiges getan: die "0-8-15 Regel" gilt nicht mehr. Soll heißen: nach der alten Rechtslage brauchte eine Frau, die das Sorgerecht für ein Kind (oder deren mehrere) hatte, gar nicht zu arbeiten solange das Kind von 0 bis 8 Jahre alt war, und musste höchstens Teilzeit arbeiten, solange das Kind unter 15 war.

Nach neuem Recht ist Teilzeitarbeit bereits ab dem Kindesalter von drei Jahren zumutbar. Eine Unzumutbarkeit (für die die Frau die Beweislast hat) könnte darin liegen, dass es keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. Und da zeigt sich wieder einmal, dass die flächendeckende Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen durchaus auch im Interesse von Männern liegt. Jedenfalls von Ex-Ehemännern, die Väter kleiner Kinder sind. Dasselbe gilt für Ganztagsschulen. Ex-Ehemänner, deren bei der Mutter gebliebene Kinder die Möglichkeit haben eine solche Einrichtung zu besuchen, haben gute Chancen, dann gar keinen Unterhalt mehr für die Exe zahlen zu müssen.

Und das schönste dabei ist: die Femis sind in eine Grube gefallen, die sie selbst gegraben haben! Sie waren es schließlich, die jene Arbeitsteilung (Mann verdient Geld, Frau macht in Haushalt & Kinderaufzucht) auf der das alte Unterhaltsrecht basierte, so eifrig bekämpft haben. Und sie haben jahre- und jahrzehntelang nach Kindergärten und Ganztagsschulen geplärrt. Wird nicht ganz einfach sein, jetzt eine Begründung aus den Fingern zu saugen, warum sie diese Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen wollen.

Was die Zumutbarkeit der Arbeit betrifft, die von Ex-Ehefrauen erwartet werden kann, so hat sich auch was geändert. Jetzt ist ausdrücklich festgeschrieben, dass es zumutbar ist, dass die Frau Ex-Gemahlin eine vor der Ehe ausgeübte Tätigkeit wieder aufnimmt. Zwar wurde das von einigen Familienrichtern schon vorher so gehandhabt (und von Femi-Anwältinnen als "Frauenausbeutung" begreint), aber nun wird kein Familienrichter (und keine Richterin) mehr daran vorbeikommen, dass der vielzitierte Grundsatz "einmal Chefarztfrau, immer Chefarztfrau" endgültig Geschichte ist, und z.B. eine Friseurin, auch wenn sie einen Generaldirektor geheiratet hat, im Falle einer Scheidung wieder Haare waschen, schneiden & fönen muss.

Ein nettes kleines Bonbon gibt's auch unter den Ausschlußgründen, also unter den Gründen, aus denen Unterhaltszahlungen ganz eingestellt werden können. Neu aufgenommen in den Katalog ist: wenn die Exe "in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt."

Die Folge: Frauen, die bisher unter Ausnutzung der alten Rechtslage das süße Leben an der Seite eines neuen Lovers auf Kosten des Ex-Mannes genießen konnten, werden bald feststellen müssen, dass sie mit Zitronen gehandelt haben.

Und die wichtigste Änderung zum Schluß: die Änderung der Rangfolge. Galt dieserhalb bislang "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" so gilt jetzt "Kids first!"

Soll heißen: nach altem Recht standen Unterhaltsberechtigte (also Frau und Kinder) aus erster Ehe denen späterer Ehen im Rang voran, d.h. nur wenn nach Zahlung von Unterhalt an Ex-Ehefrau und Kinder aus erster Ehe noch was übrig war, was über dem Selbstbehalt des (Ex-) Ehemannes lag, bekamen die Kinder aus späteren Ehen was.

Nach neuem Recht gehen Kinder, egal aus welcher Ehe oder ob überhaupt ehelich, im Rang den Ex-Ehefrauen vor. Ob "unbillig" oder nicht, Exen kriegen nach neuem Recht nur noch dann Unterhalt, wenn nach den Unterhaltszahlungen an alle Kinder noch was da ist.

Die nette Nebenwirkung: der Mann hat es künftig in der Hand (bzw. in einem anderen Körperteil [image] ), ob die Exe überhaupt noch was bekommt. Er braucht nur anderweitig genügend Kinder zu zeugen - und die Ex-Gemahlin guckt in den Mond. Zwar ist für den Mann das Resultat das gleiche (Konto leer bis auf den Selbstbehalt), aber an die lieben Kleinen zahlt es sich doch immer noch lieber als an eine faule, berechnende, geldgierige Exe. Kann mir jedenfalls vorstellen, dass künftig so manches Kind seine Existenz dem neuen Unterhaltsrecht verdankt... [image]

Nicht zu verachten auch folgendes: Es gibt keine "Altfallregelung". Folglich können alle Männer, die unter Unterhaltsverpflichtungen ächzen, die nach neuem Recht vermeidar wären, auf Abänderung des Unterhaltsurteils klagen - auch wenn das schon -zig Jahre alt sein sollte. Meine auf Familienrecht spezialisierten Kollegen reiben sich schon seit Monaten die Hände.

Kurzum: es hat sich, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, ganz schön viel geändert, und zwar zum Besseren. Natürlich ist noch viel zu tun, bis Mann & Frau familienrechtlich wirklich gleichberechtigt sind, aber die Änderungen sind schon mal ein nicht ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Und auch das noch: jetzt gibt's endlich die Möglichkeit, den Femis die triumphal-hämischen Töne, die sie bisher in Sachen Unterhaltsrecht gespuckt haben, in den Rachen zurück zu stopfen.

"Eine Frau, die nach drei Scheidungen keinen Porsche fährt hat was falsch gemacht", das ist vorbei. Ab jetzt sollte gelten: "Ein Mann, dessen unterhaltsberechtigte Exe einen PKW besitzt, hat einen unfähigen Anwalt."

"Zahlen soll er, bis er wimmert" hieß es einst in "Cosmopolitan" und "Die Daumenschraube läßt sich lustvoll anziehen, immer gnadenloser."

Es liegt an uns bzw. an ungezählten Ex-Ehemännern, dafür zu sorgen, dass es künftig heißen wird: "Schuften soll sie bis die Schwarte kracht!"

Vor allem aber: Die Femis stecken in ihrer eigenen Schlinge. Ziehen wir sie zu. Lustvoll und gnadenlos.

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DaPis & FraguMabö

Beelzebub

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