Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Es ging um Kindesunterhalt

Maesi, Wednesday, 27.02.2008, 22:54 (vor 6507 Tagen) @ Klaus Brause GW

Hallo Klaus

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.


Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an

die

Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen
musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell
beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der

Unterhaltsverpflichtung

des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine
Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande

als

sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Feministische Urteile sind diese, denn ein mündl. Vertrag gilt auch. Aber
feministische Gesetze schützen Mütter vor alles. Frauen dürfen in diersem
Lande die alleinige Verantwotung auf Zeit übernehmen und wenn sie merken ,
dass es doch sehr schwierig wird, kann sie diese auf den Erzeuger
weitergeben.Für Väter ist es nicht möglich, weil sie erwachsen sind im
gegenteil zu Frauen.

Nein, Klaus. Der Mann hat die Vaterschaft anerkannt und damit implizit die vollen Konsequenzen akzeptiert. Ein Mann, ein Wort. Der Schlaumeier hat allerdings auf die windigen Versprechungen der Kindsmutter gebaut, dass sie das Unterhaltsrecht zugunsten des Kindes nicht exekutieren wolle. D.h. er hat darauf gehofft, dass er die akzeptierten Konsequenzen nie tragen muss. Die Mutter hingegen hat mit dem Versprechen, keinen Unterhalt im Namen des Kindes zu fordern, gegen das Kindesinteresse verstossen; zur Abgabe eines solchen Versprechens war sie gar nicht befugt. Im Nachhinein stellt sich die Entscheidung des Scheinvaters, auf das windige Versprechen der Mutter zu vertrauen, als nicht besonders schlau heraus. Pech fuer ihn. Aber wenn er von Beginn weg den ehrenhaften Weg der Wahrhaftigkeit gegangen waere, dann haette ihn das Schicksal nicht ereilt.

Natuerlich ist das Urteil insofern unbefriedigend, als dass der eigentliche 'spiritus malus', der dahinterstehende 'boese Geist' nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Naemlich die verlogene Kindsmutter. Ethisch befriedigend waere es, ihr das Kind wegen erwiesener Verworfenheit und schwerer Charaktermaengel wegzunehmen und sie zu Barunterhalt gegenueber dem Kind zu verdonnern. Allein schon deshalb, damit das Kind nicht die Charaktermaengel der famosen Frau Mutter uebernimmt. Ausserdem wuerde damit von Staates wegen potentiell aehnlich verlogenen Kindsmuettern signalisiert, dass sie mit solchen Winkelzuegen im Ernstfall nicht durchkommen. Aber hier versagt leider die lueckenhafte menschliche Gerechtigkeit. Kaum ein Richter waere zu solch einem Entscheid bereit, es sei denn, er wollte am naechsten Tag in der Bild-Zeitung als Unmensch abqualifiziert werden, der einer armen Mami ihr Kind wegnimmt.

Es gibt fuer den aufrechten, biederen Mann derzeit also nur ein Mittel dagegen. Sich nicht auf einen solch abenteuerlichen Kuhhandel einlassen. Dann wird man hinterher auch nicht ueber den Tisch gezogen. Die Gesetze sind zwar nicht perfekt und koennen es niemals sein. Aber in diesem speziellen Fall kann man sich Gerechtigkeit aufgrund der Gesetze erhoffen, wenn man ethisch einwandfrei handelt. Ethisch einwandfrei heisst: keine Vaterschaft anerkennen, wenn man weiss, dass man nicht der Vater ist. Etwas anderes waere es gewesen, wenn die Freundin ihm das Kind untergeschoben haette. Dann waere jedoch der besagte Mann als Opfer eines Betrugs mit seiner Klage sehr wahrscheinlich erfolgreich gewesen.


Gruss

Maesi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum