Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es ging um Kindesunterhalt

Klaus Brause GW, Tuesday, 26.02.2008, 13:42 (vor 6508 Tagen) @ Peter

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.


Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an die
Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen
musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell
beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der Unterhaltsverpflichtung
des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine
Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande als
sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Naja, das Urteil ist ja schon alt, läuft aber immer noch unter der Rubrik
"Was Männer alles für einen Fick tun"

Feministische Urteile sind diese, denn ein mündl. Vertrag gilt auch. Aber feministische Gesetze schützen Mütter vor alles. Frauen dürfen in diersem Lande die alleinige Verantwotung auf Zeit übernehmen und wenn sie merken , dass es doch sehr schwierig wird, kann sie diese auf den Erzeuger weitergeben.Für Väter ist es nicht möglich, weil sie erwachsen sind im gegenteil zu Frauen.


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