Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es ging um Kindesunterhalt

Peter @, Tuesday, 26.02.2008, 13:28 (vor 6508 Tagen) @ Klaus Brause GW

Die Frau hatte aber auf Unterhatsansprüche verzichtet und das hat der
Richter mal eben ausgeblendet.

Dieser ist rechtlich eine Unterhaltszahlung an das Kind und nicht an die Frau.

Daher kann die Frau nicht rechtswirksam darauf verzichten und deswegen musste diese Zusage auch beim Richterspruch unberücksichtigt bleiben.

Statt einer mündlichen Zusage hätte die Frau seinerzeit eine notariell beglaubigte Erklärung zur dauerhaften Übernahme der Unterhaltsverpflichtung des Mannes abgeben müssen. Also nicht einen Verzicht auf sondern eine Übernahme der Zahlungsverpflichtung.

Hätte aber faktisch nichts genutzt, diese Erklärung wäre hierzulande als sittenwidrig vom Richter kassiert worden.

Naja, das Urteil ist ja schon alt, läuft aber immer noch unter der Rubrik "Was Männer alles für einen Fick tun"


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