Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gilt auch für Männer das Diskriminierungsverbot?????? n/t

Christian2, Saturday, 23.02.2008, 16:41 (vor 6511 Tagen) @ Ari

Wollte den Artikel auch gerade verlinken. Besonders "klasse" finde ich
folgende Passage:

"Was heißt angemessen?

Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, den die Arbeitsgerichte
interpretieren müssen. Wenn die Richter hier vorgehen wie zum

Beispiel

bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für Opfer von Verkehrsunfällen,
dürften die Summen eher gering ausfallen. Aber nach dem Willen des
Gesetzgebers sollen die Entschädigungssummen auch eine abschreckende
Wirkung haben.[/b]

Im Gesetz steht das nicht.

In der Tat gibt der Wortlaut des AGG keinen Maßstab vor. Allerdings

geht

aus der Gesetzesbegründung zu Paragraph 15 AGG, der Vorschrift über
Entschädigung und Schadensersatz, hervor, dass die verbotene
Benachteiligung effektiv sanktioniert werden soll. Und wenn die

Sanktionen

eine abschreckende Wirkung auf diskriminierende Arbeitgeber haben

sollen,

müssen sie eine bestimmte Höhe erreichen."


Diskriminierung kann nur durch Sanktionen bekämpft werden. Mit
Lippenbekenntnissen ist es nicht getan. Die Wirtschaft lässt sich davon
leider nicht beeindrucken.


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