Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Das Übliche: Fiktive Strafe für Schlägerin und Stalkerin.

Student(t), Monday, 14.01.2008, 20:15 (vor 6551 Tagen) @ Nikos

Mir wäre aber auch eine Ärztin viel lieber als eine Lehrerin.

Kann ich verstehen. Lehrerinnen sind gewohnt, Macht auszuüben. Und dafür werden sie auch dann nicht strafrechtlich belangt, wenn sie fahrlässige Körperverletzung und Nötigung in einem besonders schweren Fall begehen.

"Das Amtsgericht Cloppenburg setzte die acht Monaten und eine Woche Haft wegen Körperverletzung und Nötigung aber zur Bewährung aus."

Wiederum stelle man sich vor, was einem Rektor an Strafe auferlegt worden wäre !

Gruß

Student


gesamter Thread:

 

powered by my little forum