Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Übliche: Fiktive Strafe für Schlägerin und Stalkerin.

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 14.01.2008, 16:08 (vor 6551 Tagen) @ Student(t)

Mein Kommentar:

Bewährungsstrafe, das ist eine fiktive Strafe. Unsereiner wäre
spürbar bestraft worden. Und Spenden an eine karitative
Einrichtungen leisten Manche von uns auch ohne Aufforderung.

Warum heißt es, der Richter sei aufgebracht gewesen ? Das klingt, als sei
er dafür zu entschuldigen, daß er die Schlägerin und Stalkerin nicht
gleich freigesprochen hat.

Mein Kommentar: die arme Frau war mit ihrer Situation ganz offensichtlich völlig überfordert. Soll man sie nun zu all ihrem Leid auch noch zusätzlich strafen? Was ist das nur für ein Richter, hat der kein Herz??

Und im übrigen, der eigentlich Schuldige ist ja wohl das fremdgehende Schwein von Mann. Ohne seine Schandtaten hätte die Frau all das gar nicht tun müssen.

So schaut's aus.


Gruß,
nihiline

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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