Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Übliche: Fiktive Strafe für Schlägerin und Stalkerin.

Student(t), Monday, 14.01.2008, 14:38 (vor 6551 Tagen)

Im Express steht heute folgender Bericht (Hervorhebungen durch mich):

Bonn- Bonner Lehrerin

Aus Eifersucht den Ehemann verprügelt

Von JAN GERULL

Brennende Eifersucht und ihre Folgen: Die pensionierte Gymnasiallehrerin Claudia F. (54, alle Namen geändert) war es leid, ihren Mann mit Psychiaterin Stefanie Z. (47) zu teilen. Sie rastete total aus, wurde zur Stalkerin.

Claudia F. ist eine pensionierte Englisch- und Biologielehrerin. Sie weiß: Seit Jahren betrügt sie ihr Mann, der Neurologe Dr. Martin F., mit einer Psychiaterin, macht seiner Ehefrau aber zwischendurch immer wieder Hoffnung auf einen Neuanfang.

Der 3. März 2006: Voller Wut setzt sich die Ex-Lehrerin in ihr Auto, fährt zum Haus der Nebenbuhlerin. Dort zieht sie eine Graffiti-Dose aus der Tasche und besprüht drei Hauswände mit Worten, die klar unter die Gürtellinie gehen ?Fett-F..., lass die Finger von meinem Mann?.

Doch dann packt sie die Reue: Claudia F. fährt direkt zur Polizei, gesteht die Schmierereien. Die Rechnung der Konkurrentin fürs Überstreichen der Graffitis und 1000 Euro Anwaltskosten zahlt sie anstandslos.

Nur zweieinhalb Monate später kocht die Wut wieder in ihr hoch. Es ist der 14. Mai: Sie vermutet den getrennt von ihr lebenden Gatten im Haus der Konkurrentin. Claudia F. klingelt Sturm. Als tatsächlich ihr Mann öffnet, geht sie prügelnd auf ihn los. Ein Holztischchen geht zu Bruch. Ihr Mann ist stärker, hockt auf ihr, hält ihre Arme fest. Dazu sagt sie später voller Sarkasmus vor Gericht: ?So kräftig kannte ich meinen Mann gar nicht.?

Wieder beleidigt sie die Psychiaterin: ?Du Stück Sch...?. Und dann bedroht sie auch noch die Kinder der Nebenbuhlerin: ?Denen tue ich was an.? Die früh-pensionierte Lehrerin sagt zu ihrer Verteidigung: ?Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Frau Dr. Z. mein Adressat war. Die Kinder kannte ich damals nicht.? Erneut zahlt sie den Schaden, denkt aber nicht daran, locker zu lassen...

Claudia F. macht der Psychiaterin das Leben zur Hölle: Ein halbstündiges Hupkonzert vor Z.s Haustür, Verfolgungsjagden im Auto. Höhepunkt: Sie setzt sich zu ihrem Mann und Stefanie Z. ins Urlaubs-Flugzeug ? sie hatte sich kurzfristig Tickets besorgt.

Die Strafe vom Vorsitzenden Richter: Vier Monate auf Bewährung, dazu 3000 Euro Geldbuße an eine karitative Einrichtung. Besonders schwer wog neben der Drohung gegen die Kinder die Beleidigung an der Hauswand. ?Damit war F. öffentlich an den Pranger gestellt, das war ein Schandmal?, so der Richter aufgebracht.
[13.01.2008]

Mein Kommentar:

Bewährungsstrafe, das ist eine fiktive Strafe. Unsereiner wäre spürbar bestraft worden. Und Spenden an eine karitative Einrichtungen leisten Manche von uns auch ohne Aufforderung.

Warum heißt es, der Richter sei aufgebracht gewesen ? Das klingt, als sei er dafür zu entschuldigen, daß er die Schlägerin und Stalkerin nicht gleich freigesprochen hat.

Gruß

Student


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