Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Odin, Monday, 24.09.2007, 14:38 (vor 6662 Tagen) @ Moni

Tja, ich versuche zumindest eine Erklärung für das Urteil zu finden.
Vermutlich wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dies könnte der
Grund für die 14 Jahre Haft sein. Wegen Mord 10 Jahre (sprich Höchstmaß)
zuzüglich versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung
von Schutzbefohlenen, schließlich geht es um 2 Opfer.
Wäre sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, dann wären es
15 Jahre zuzüglich weitere Jahre.

Kann ich mir nicht vorstellen, weil es da ein Höchstmaß von 10 Jahren gibt. Offensichtlich gibt es Unterschiede in einer evtl. Begnadigung, da es im Text ja heißt, der Richter ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft HINAUS, die lebenslänglich gefordert hatte. Das würde heißen, die 14 Jahre wegen Mord sind aus irgendwelchen Gründen mehr, als das lebenslänglich wegen Totschlag

Jugendstrafrecht gibt es in bestimmten Fällen noch zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Danach nicht mehr. Dann müßte man eine Krankheit nachweisen

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