Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Saturday, 22.09.2007, 14:17 (vor 6664 Tagen) @ Lude

Hi Lude,

StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer ...

Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

Nein.

Siehe Punkt (2), der komplett lautet:

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Der Täterin ist leider keine der aufgeführten Gründe nachzuweisen, daher kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilen.

Anders dieser Fall:

Das Landgericht hat die beiden miteinander verheirateten Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Mißhandlung von drei Schutzbefohlenen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal ist Verdeckungsabsicht festgestellt. Die Revisionen der Angeklagten haben keinen Erfolg.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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