Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Saturday, 22.09.2007, 14:45 (vor 6664 Tagen) @ Lude
bearbeitet von Moni, Saturday, 22.09.2007, 14:54

Der Täterin ist leider keine der aufgeführten Gründe nachzuweisen, daher
kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilen.


Vielleicht liest du mal deine eigenen Beiträge. Dort steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27307
Dritter Absatz.

Keine Sorge, ich kenne meine Beiträge.
Daher nochmal....
Der Täterin sind keine dieser Gründe:
Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
nachzuweisen und daher kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilen.

Es geht mir das Strafmaß, warum sie NICHT zu einer lebenslangen, sondern nur zu 14 Jahre Haft verurteilt wurde.

Daher auch mein Link zu dem anderen Fall.
Das Landgericht hat die beiden miteinander verheirateten Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Mißhandlung von drei Schutzbefohlenen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal ist Verdeckungsabsicht festgestellt. Die Revisionen der Angeklagten haben keinen Erfolg.

Hier greift StGB § 211 Mord.
(2) Mörder ist, wer usw.....
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Jetzt klar?

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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