Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 15:06 (vor 6663 Tagen) @ Mäusemelker

Man, bist du BLÖD!


Beleidigungen dienen nicht der sinnvollen Kommunikation.

Du wiederholst dich.....

In meinem Beitrag steht NICHT, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt!


Ich kann aber deutlich lesen.

Wie man unschwer erkennen kann, kannst du weder deutlich lesen, noch deutlich verstehen.

Wenn jemand das behauptet, dann sagt das nichts anderes aus als, das
Gericht hat diese Frau (nur) wegen Mord verurteilt.


Von "nur" hat niemand geschrieben. Übrigens wurde die Frau
"nicht" wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Einbruchdiebstahls
verurteilt. Nur zur Sicherheit, falls du meinst man müsste das auch
erwähnen.

Puh....warum machst du nur einen Teil der Straftat kenntlich?


Weil es darum ging warum es für Mord nicht lebenslänglich gibt, wie es im
StGB gefordert ist. Für die anderen Straftaten gibt es kein
lebenslänglich, oder?

Für dich nochmal in fetter Schrift:
siehe Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht.

NEIN! Eine Verurteilung hat
wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und
Misshandlung von Schutzbefohlenen
stattgefunden.


Das schließt aber eine Verurteilung wegen Mordes ein.
Also gab es eine
Verurteilung wegen Mordes. Wieso gab es dafür kein lebenslänglich?

Jetzt reicht es.... Ich hab das nun oft genug erwähnt!

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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