Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 14:31 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator

Richtig, diese Aussage stimmt nicht. Die hat aber auch keiner getroffen
außer Dir. So ein kleines Wörtlein, nur drei Buchstaben, kann vieles
verändern...

kleine Erinnerung gefällig?
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27343

Nein. In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes verurteilt. Stimmt das nicht?

Kann mich nicht erinnern, Lude zu heißen.

Das ist richtig.

Immerhin eine Übereinstimmung.

Jetzt ja. Vorher hast Du am Thema vorbeigeredet.

Hab ich nicht. Ich bin kein Jurist, kann nur vermuten und nichts anderes hab ich getan. Die erste Vermutung scheint falsch zu sein, also bezüglich Mordmerkmale, und? Immerhin suche ich weiterhin nach einer logischen Erklärung.

"Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB
nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese
Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt.
Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr
zulässig.

Dazu kann ich nichts sagen, weil ich es nicht 100% weiß.

Womöglich kommt hier der fett markierte Teil zum Tragen.

Durchaus denkbar.

Fragen kann man ja mal. Wäre ja nicht das erste Urteil, das diesen
Eindruck hervorruft - gerade wenn's ums Kinderumbringen geht.
Zum Beispiel dieses hier: teilweise ähnlicher Fall, gleiches Alter der
Täterin, Freispruch zweiter Klasse (24 Monate auf Bewährung).

Klar kann man mal fragen, wie man auch mal annehmen kann. Stimmt, für einen Laien erwecken Urteile manchmal den Eindruck das.....

Sicher nicht.

Eben.....

Aber nur bei Frauen greift das Frauenstrafrecht: der eigentlich 1998
abgeschaffte Tatbestand der Kindstötung (§217),
heute gern als minderschwerer Totschlag beurteilt.

Stimmt, hat aber nichts mit dem hier erörterten Fall zu tun.

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


gesamter Thread:

 

powered by my little forum