Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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da stimmt was! kT

Foxi, Saturday, 22.09.2007, 23:20 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator

In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt. Stimmt das nicht?


Nein, da steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.


Ich bin verblüfft. Mit dieser Logik komme ich nicht mit und Lude
vermutlich auch nicht.
Das ist, wie auf die Frage "Schreibt im Gelben Forum eine Moni?" zu
antworten "Nein, im Gelben Forum schreiben eine Moni, eine Hemsut,
ein Max und ein Nihilator". Oder "Hast Du gestern Schuhe gekauft?",
"Nein, ich habe gestern Schuhe, ein Kleid zwei Hosen und einen Hut
gekauft".
Woraus sich das "Nein" rechtfertigt, verstehst wohl Du allein.

Für Mord gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich. Wenn das Gericht
"wegen Mordes" (und scheißegal, was sonst noch dazukommt) verurteilt, dann
muß es diese Strafe verhängen. Wenn es niedriger strafen will, darf
es nicht wegen Mordes verurteilen.
Es ist vollkommen ohne Belang, ob hier nach Deiner Meinung Mordmerkmale
vorliegen oder nicht. Das Gericht ist offensichtlich zu dieser Auffassung
gelangt, und die Frage lautet hier, warum es nicht die für diese Tat
vorgesehene Strafe verhängt hat.

Es sei denn, zu Monis "Logik" gehört auch noch, daß weitere Straftaten das
Strafmaß für die schwerste behandelte Tat mildern. Ausschließen will
ich's ja nicht.

Deine Frage:
Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

kann nach wie vor mit NEIN beantwortet werden, denn wäre es so,
wäre diese Täterin http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3
nicht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil
zum 3 und letzten Mal!
Siehe und verstehe StGB § 211 Mord, Punkt (2)


Das hilft hier nicht weiter. Es geht ja nicht darum, warum das Gericht zu
der Auffassung gelangte, es handele sich um Mord (was ich übrigens auch
fragwürdig finde, denn eine Tötungsabsicht kann ich nicht erkennen). Es
geht darum, warum es eine niedrigere Strafe verhängte als vom StGB ohne
Wenn und Aber vorgesehen.


Gruß,
nihi


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