Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Schutzalter (geplantes Sexualstrafrecht)

Conny, NRW, Thursday, 13.09.2007, 21:21 (vor 6672 Tagen) @ Garfield

Und nicht nur das: Wie Conny schon richtig angemerkt hat, gilt alles das
auch dann, wenn man eine Person fotografiert, die 18 oder älter ist.
Nämlich dann, wenn der Betrachter des Fotos meinen könnte, daß die
Person unter 18 ist...

Und es geht ja nicht nur darum, ob das "Kunstwerk" nach Inkrafttreten des Gesetzes gemacht wurde sondern um alle Bildnisse, die in der brd schon vorhanden sind. Da kaufte beispielsweise ein Kunstsammler ein teures Bild von David Hamilton (und Fotografen in der Art gibt es noch mehrere) und darf dieses dann nach Inkrafttreten des Gesetzes dann gut verstecken oder besser sogar vernichten. Das kommt einer Vernichtung von Sachkapital gleich. Man könnte auch von einer Dämonisierung einst gefeierter Künstler sprechen.

Sicher dürften dann noch die meisten Bildnisse dieses Künstlers sein: http://www.saudek.com/en/jan/fotografie.html (einfach auf die Jahreszahlen klicken und man kommt an die Fotos, die zu großteil per Hand coloriert sind und wofür er auch bekannt wurde).


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