Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Schutzalter (geplantes Sexualstrafrecht)

Conny, NRW, Thursday, 13.09.2007, 16:02 (vor 6672 Tagen) @ Garfield

Da die Ermittler das Geburtsdatum der Tochter kennen und nachweisen
können, daß das Foto noch vor ihrem 18. Geburtstag gemacht wurde, da durch
die kürzlichen Gesetzesänderungen jetzt auch leichte Bekleidung als
"pornografisch" eingestuft werden kann und da der Bikini der Tochter
wirklich ziemlich knapp ist und ihre Haltung auf dem Foto mit sehr viel
sexueller Fantasie als "aufreizend" interpretiert werden kann, genehmigt
ein Richter wegen Verdachts auf Erzeugung von kinderpornografischem
Material eine Hausdurchsuchung.

Die Tochter darf zum Zeitpunkt der gemachten Aufnahmen durchaus auch 21 oder älter sein. Sie muß auf Bildern nur für jemanden so aussehen als wäre sie keine 18 und man bekommt zumindest Probleme. Der Willkür werden Tür und Tor geöffnet. Bald jeder kann für jeden unangenehm werden.


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