Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Schutzalter (geplantes Sexualstrafrecht)

Dummerjan @, Thursday, 13.09.2007, 19:33 (vor 6672 Tagen) @ Conny

Da die Ermittler das Geburtsdatum der Tochter kennen und nachweisen
können, daß das Foto noch vor ihrem 18. Geburtstag gemacht wurde, da

durch

die kürzlichen Gesetzesänderungen jetzt auch leichte Bekleidung als
"pornografisch" eingestuft werden kann und da der Bikini der Tochter
wirklich ziemlich knapp ist und ihre Haltung auf dem Foto mit sehr viel
sexueller Fantasie als "aufreizend" interpretiert werden kann,

genehmigt

ein Richter wegen Verdachts auf Erzeugung von kinderpornografischem
Material eine Hausdurchsuchung.


Die Tochter darf zum Zeitpunkt der gemachten Aufnahmen durchaus auch 21
oder älter sein. Sie muß auf Bildern nur für jemanden so aussehen als wäre
sie keine 18 und man bekommt zumindest Probleme. Der Willkür werden Tür und
Tor geöffnet. Bald jeder kann für jeden unangenehm werden.

Man darf also nur jemanden heiraten, der alt, fett und häßlich ist und auch so aussieht.

Liebste, Dein Teint sieht ja aus wie 17 abe könntest DU bitte so aussehen wie 50? Und Deine Figur suggeriert bei einem Blick von hinten jugendliches Alter, also bitte: WERD ENDLICH FETT!


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