Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mea culpa..

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 12.06.2007, 20:14 (vor 6765 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,

Das AGG ist Zivilrecht, und deshalb haben Polizei und
Staatsanwaltschaft damit tatsächlich nix zu tun, und haben sich da nicht
einzumischen. Das AGG definiert rechststaatlic absurde und perverse
zivile "Schadenersatz"-Ansprüche, aber es ist
kein Strafrecht, und somit geht es die Polizei auch nix an.

Du hast wohl recht, mein Fehler.
Für die Gerichtsbarkeit gelten meine Aussagen aber weiter, würde ich meinen. Es gibt bereits Arbeitsgerichte und es braucht keine spezielle zusätzliche Stelle, schon gar nicht so eine.
Was in dem Gesetz über den Leiter der Stelle steht, ist auch haarsträubend: Ernennung durch Frauenministerin, Berufung auf Lebenszeit, mögliche Abberufung durch Frauenministerin.

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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