Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einspruch!

Ralf, NRW, Tuesday, 12.06.2007, 17:36 (vor 6765 Tagen) @ Nihilator

Hallo Nihi,

anschließt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfen ihre Aufgaben
nicht mehr wahrnehmen , sie lehnen jeden Antrag auf Strafverfolgung nach
diesem Gesetz ab und verweisen grundsätzlich an die
Antidiskriminierungsstelle.

ich hatte das schon mal vor einiger Zeit in Deinem Forum geschrieben: So faschistisch das AGG ist, in diesem Punkt liegst Du meines Wissens nach einfach falsch.

Das AGG ist Zivilrecht, und deshalb haben Polizei und Staatsanwaltschaft damit tatsächlich nix zu tun, und haben sich da nicht einzumischen. Das AGG definiert rechststaatlic absurde und perverse zivile "Schadenersatz"-Ansprüche, aber es ist kein Strafrecht, und somit geht es die Polizei auch nix an.

Gruß Ralf

--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***


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