Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Einspruch!

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 12.06.2007, 15:25 (vor 6765 Tagen) @ Foxi

So wie beim Gewaltschutzgsetz. Dass dabei rechtsstaatliche Prinzipien
ausgehoben werden, scheint heute allgemein akzeptiert zu sein.
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Fast noch krasser finde ich das AGG, wo man bewußt und ohne Not neben alle vorhandenen Ebenen von Judikative und Exekutive Parallelstrukturen implantiert UND diese auch noch ausgerechnet einem Lobby-Ministerium anschließt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfen ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen , sie lehnen jeden Antrag auf Strafverfolgung nach diesem Gesetz ab und verweisen grundsätzlich an die Antidiskriminierungsstelle. Irre. So hebelt man Rechtsstaatlichkeit aus.
Dieser Weg ist typisch für Diktaturen (Beispiele: machtloses Parlament "Volkskammer" in der DDR, eigentlicher Träger der Macht waren ZK und Politbüro, oder auch Iran mit dem Wächterrat). Das Feminat ist beweisbar geworden.
Da stimmt doch was nicht?!

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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