Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bewerbungsgleichberechtigung

DvB, Monday, 09.01.2012, 21:46 (vor 5097 Tagen) @ Robert

Aber das erkennt man nun mal nicht automatisch daran, ob jemand als Mann,
Frau, blond, rothaarig, mit eher heller oder dunkler Hautfarbe etc. auf die
Welt gekommen ist.

Was heißt hier "automatisch". Automatisch ist garnix. Und "erkennen" läuft im Endeffekt auch niemals ohne vorurteilerische Annahmen. Für jede Abstraktion lassen sich früher oder später konkrete Gegenbeispiele finden, und seien es verhältnismäßig noch so verschwindend wenige. Das macht Abstraktionen nicht wertlos. Sondern es ist trotzdem vernünftig, davon auszugehen, daß man Brötchen heute mal beim Bäcker und Fleisch beim Fleischer, nicht aber umgekehrt, erhalten kann! Also komm mir nicht mit solchen schmierigen Wischiwaschi-Aussagen!

Und deswegen ist eine Gleichberechtigung, die eben nicht
auf die vorhandenen Geschlechtsteile guckt, aus Gerechtigkeitsgründen
nötig.

DESWEGEN ist allenfalls das vollständige Unterlassen von "Gleichberechtigung" nötig! Alles andere führt nämlich direkt in die Klapsmühle.

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