Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bewerbungsgleichberechtigung

DvB, Monday, 09.01.2012, 14:36 (vor 5098 Tagen) @ Roslin
bearbeitet von DvB, Monday, 09.01.2012, 14:41

Man muss nur Mindestnormen bestimmen, die für beide Geschlechter
gleichermaßen gelten, die Bewerber testen und die am Besten Geeigneten
einstellen, ohne Ansehen des Geschlechtes.

Also, in dem Sinne existieren die doch - und zwar schon immer.

wurden, eben nur 10 % MÄnner oder Frauen arbeiten. Sie sind
gleichberechtigt, haben gleichermaßen das Recht, sich zu bewerben,
unterliegen dem gleichen Anforderungsprofil, das von der später zu
erledigenden Aufgabe definiert wird.

Da hätte sich ja auch vor 1000 Jahren ein Weib als Kaiser bewerben können. Und hätte dann halt dem Anforderungsprofil nicht genügt. Oder Du kannst Dich heute als Bunzelpräsident bewerben.

Dieses Bewerbungsding ist doch völlig willkürlich in den Raum gestellt. Was sollen das für Kriterien sein? Und wie werden sie sinnvoll gerechtfertigt? Das ist überhaupt nicht verständlich, nicht nachvollziehbar.

Gleiches Recht ergibt nur da einen Sinn, wo gleiche Pflicht erfüllt wird oder überhaupt werden kann. (Das bezogen auch auf Dinge, die in einer Gesellschaft kaum je explizit als Pflicht formuliert werden würde, weil es von den wenigsten überhaupt mal verstanden würde.) Das ist der Grund, warum Ungleichberechtigung (nicht bloß von Weibern) erforderlich ist. Die Menschen sind eben nicht gleich geboren. Der eine kommt als Idiot, der andere als Genie zur Welt. (Soweit wir das Kapitel Karma mal ausklammern, ist das Leben eben nicht gerecht.) Sie sich nun gleichermaßen bewerben zu lassen, um damit eine angebliche Gleichberechtigung zurechtzuphantasieren, ist dabei doch in keiner Weise glaubwürdig.

Was hat nun diese Bewerbungs- (Oder ist das nur ein Beispiel für irgendein bislang unklares Prinzip?) -Gleichberechtigung, von der Du immer redest für einen Sinn? Inwiefern ist sie mehr als Geschwätz?

Denn jedes Individuum kann von dem Leistungsdurchschnitt der Gruppe, der
es angehört, abweichen, muss deshalb als Einzelfall beurteilt werden, darf
nicht vorverurteilt werden durch den Gruppenschnitt der Gruppe, der es
angehört.

Anscheinend könnte das Prinzip dieses Vorverurteilungsverbot sein (wobei es ausufern würde, weil "Gruppen" ja im Prinzip nach allen erdenklichen Kriterien frei definierbar sind, jedenfalls soweit es sich um so eine "Gruppen"-Sorte handelt, bei der die Zugehörigen sich nichtmal gegenseitig kennen müssen).

Wen soll nun dieses Vorverurteilungsverbot treffen? (Wer könnte dem überhaupt gewachsen sein? Welchem Menschen ist es denn überhaupt möglich, keine Vorurteile zu besitzen?) Welche und wie weit reichende Folgen wären "billigerweise" zu tragen, um unweigerlichen Irrtümern bei der Befolgung dieses Vorverurteilungsverbotes wenigstens einigermaßen vorzubeugen und was rechtfertigt den damit verbundenen Aufwand?

Nur das Ergebnis wird bei unterschiedlicher durchschnittlicher
Leistungsfähigkeit kein gleichverteiltes sein.

"Gruppen" hin oder her. Es wird sich letztendlich bei entsprechender Auflösung herausstellen, daß JEDER eine andere Leistungsfähigkeit hat.

Das ist der Preis der Gleichberechtigung in Freiheit.

Das ist eine sehr wirre Aussage.

Das ist hinzunehmen.

Bisher erschließt sich nichtmal der Sinn dieser (Bewerbungs-?)Gleichberechtigung und auch nicht, inwiefern die Tatsache unterchiedlicher Leistungsfähigkleiten mit Bewerbungen und/oder irgendwelchen Gleichberechtigungsideen zusammenhinge oder gar dadurch zustandekämen. Offensichtlicher Unsinn ist nicht hinzunehmen.

Gleichsteller wollen das nicht hinnehmen, sondern die Gleichberechtigung
abscchaffen, um Gleichstellung zu errreichen.

Ich glaube, die wollen nur keine Gleichstellung beim Bewerbungsrecht. Irgendwie ist das auch verständlich, weil damit ja schlichtweg garnichts erreicht wäre.


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