Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinderbetreuung auch nach 17:00 Uhr, keine faulen Ausreden!

Animus, Wednesday, 03.08.2011, 04:17 (vor 5260 Tagen) @ Notburg

und die Freude deines Arbeitgebers ist auch nicht groß, wenn du sagst:
"um 16 Uhr ist die Schule aus, dann muß ich für eine Stunde weg und das
Kind zur Tagesmutter bringen und dann könnt ich wieder für ne Stunde
arbeiten"

Ah jooo... manche sind halt so verbohrt, dass sie den Wald vor lauter Bäumen nimma sehn -.-

Kein Arbeitgeber, der noch gradaus denken kann, stellt so eine Trulla ein, die tausend und eine Extrawurst-Bedingung huckepack mitbringt - und am Ende trotzdem "wegen Stress" ausfällt. Was kümmert den das, wo die wann und wie ihre Blagen unterbringt? Der braucht sie zu SEINEN Bedingungen und SEINEN Zeiten, fertisch.

Nicht umsonst fragen Arbeitgeber schon im Vorstellungsgespräch (sofern sie eine schon ausm Lebenslauf ersichtliche Alleinverzieherin überhaupt erst einladen) gerne: "Was ist, wenn Ihr(e) Kind(er) mal krank ist/sind?" Dann wollen die hören: "Alles geregelt, machen Sie sich darum keine Sorgen!"

Eine Firma existiert schließlich, damit der Unternehmer (und im besten Falle auch die eventuellen Angestellten) davon leben können - und nicht als sozialpädagogische Päppeleinrichtung für allerlei ProblembürgerInnen. Es macht sich schließlich keiner deswegen selbstständig, dass sich irgendwelche Trullas bei ihm "selbstverwirklichen" können.


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