Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geht garnicht!

Jürgen, Tuesday, 02.08.2011, 18:31 (vor 5261 Tagen) @ Dummerjan

Sie könnte sich ja die Kinderbetreuung teilen mit Ihrem Ex.
Oooooooooh, sorry, das ist ja nicht möglich.

Das gehet garnicht, denn schlößlöch trägt SIE ja, die HAUPTLAST der Betreuung und den damit verbundenen Unterhalt ..... den gibts sie nicht freiwillig her. Fazit: Weder Betreuung noch Umgang durch einen Vater kann einem Kind gewährt werden. So deratig nicht asozial ist dieses Land wirklich! Deutschland, ein Land der Ideen!


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