Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vollzeitjob für Alleinerziehende

Jürgen, Tuesday, 02.08.2011, 17:43 (vor 5261 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Das nennt sich "mütterorientierte Rechtssprechung" und wird von Frauen und Pudeln in der Justiz praktiziert. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Art. 6 Abs. 4 GG und wenn es eine Frau zur Mutter geschafft hat, dann geniest sie lebenslangen staatlichen Schutz. Als Frau geniest sie den natürlich gem. dem anerkannten "Opferstatus".

Ich hab jetzt mal 20 Sekunden nachgedacht: Es muss doch furchtbar sein für solch ein faules Weib plötzlich arbeiten zu müssen. Stellt euch das mal vor ihr wart 20 Jahre zu Hause, 10 Uhr aufstehen, Vera am Mittag, Pizza, Zeitung lesen, Käffchen, Mittagsruhe, 19 Uhr-Soap und ein Glas Wein und dann kommt der Alte nach Hause und macht einen deartigen Krach, weil der die Bude aufräumt. Ich krieg da einen Herzkasper!


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