Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Auch beim Spiegel

Animus, Tuesday, 02.08.2011, 23:26 (vor 5261 Tagen) @ Gollums Schatz

Immer noch ist es die Frage: "Wenn eine Betreuungseinrichtung zur
Verfügung steht"
Das ist bei 3jährigen noch kaum der Fall. Auch bei Schulkindern ein
großes Problem, insbesondere, wenn die Mutter auf dem Land lebt

Eben - reine Theorie. Selbst die Ganztagesschule dürfte spätestens 16:30 Uhr schließen. Das heißt - wenn man ein wenig Arbeitsweg (bzw. Weg von der Arbeitsstelle zur Kita/Schule) mit einkalkuliert, müsste die Mutter spätestens 16 Uhr oder so Feierabend haben. Hat sie keine Oma, die einspringen könnte, hätte sie auch keinen Spielraum, sondern ihr MÜSSTE zu der Zeit alles aus der Hand fallen, um rechtzeitig vor der Kita/Schule zu stehen.

Gut - in welcher Branche bzw. in welchen Jobs hat man bei Vollzeit Schlag 16 Uhr Feierabend? Im Handel sowieso schon mal nicht... in diversen Jobs der Gesundheitsbranche in den allermeisten Fällen auch nicht (Pflegekräfte nicht, und Sprechstundenhilfen bei Ärzten auch nicht); ja noch nicht mal in stinknormalen Bürojobs - da geht Vollzeit in den allermeisten Fällen ebenfalls bis nach 16 Uhr. Fängt ja keiner mehr morgens um 6 oder 7 an, sondern meist erst um 9 oder so. Und WENN die Mutter tastsächlich morgens um 6 oder 7 anfangen müssen sollte, hat sie dasselbe Problem mit den Öffnungszeiten der Kitas/Schulen: die wenigsten haben schon so früh geöffnet.

Also - theoretisch gut gedacht und "wegweisend" klingend, aber eben nur in der Theorie.


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