Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antidiskriminierungsgesetz

hquer, Friday, 27.04.2007, 00:05 (vor 6811 Tagen) @ Rüdiger

Da wird wieder der Unterschied zwischen der Manndat-Fraktion und den
Fundamentalkritikern deutlich.

Gender Mainsreaming - wer Männerrechte mittels GM durchsetzen will,
befindet sich auf dem Holzweg, ist GM doch Frauenbevorzugungspolitik
unter neuem Gewand.


Das ist zwar richtig, aber wenn man mir einen lila Holzhammer unter die
Nase hält, dann nutze ich ihn, soweit es mir möglich ist - für MEINE
Zwecke.
:-)

Und Du glaubst, dem Femiwahn wird dadurch ein wenig die Luft rausgelassen? Das ist für mich die entscheidende Frage.

Mich erinnern Rüdigers Worte an die Wehrpflicht. Dort liegt gar ein
glasklarer Verstoss gegen das Grundgesetz vor,


Liegt er nicht (siehe unten).

und dennoch laufen

Verfassungsklagen ins Leere, weil der Pöbel immer irgendwelche luftigen
Ausflüchte findet.


... nein, weil die JURISTEN immer wieder Ausflüchte finden. Der Art. 12a
GG ist eine sog. "lex specialis", ein Ausnahmegesetz. Was der Gesetzgeber
wolle, so erklärte es mir im alten gelben Forum mal ein Jurist, könne man
meist nicht aus einem einzelnen Paragraphen ersehen, sondern meist nur aus
dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. So steht im Handelsgesetzbuch das
Verbot von Kartellen und Preisabsprachen - und gleich danach die Ausnahme:
Die Ladenpreisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber
diesen Bereich anders geregelt wissen will als den Rest. Ähnlich bei der
Wehrpflicht: Beide Geschlechter sind gleich - bis auf diese Ausnahmen.
Juristisch ist das alles schon in Ordnung - was nichts daran ändert, daß
es ein Skandal ist.

Gruß, Rüdiger

Die Justiz ist eben auch vom Zeitgeist vereinnahmt.
Ich wiederhole mich: es ist falsch, mit dem Zahnstocher an Probleme heranzugehen, wenn der Abbruchhammer verlangt wird!

Gruss,
hquer


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