Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Letztentscheidungsrecht

Bero, Tuesday, 12.04.2011, 15:42 (vor 5394 Tagen) @ Robert

Ein offizielles "Familienoberhaupt" kann (darf!) überhaupt nur eine
Funktion nach "aussen" haben, z.B. als Ansprechpartner von Behörden oder
so ...

Das war so und davon gibt es auch noch Relikte, auf Finanzamtsformularen zum Beispiel. Aber es ist eben nicht die einzige Funktion, Rechte und Pflichten sollen korrespondieren. In diesem Fall gehört zur Pflicht der Vertretung nach aussen das Letztentscheidungsrecht in strittigen Fällen nach innen.
Heute liegt dieses, staatlich verursacht und gewollt, faktisch immer bei der Frau.
Will man das nicht, kommt eben nur eine staatliche Stelle als Letztentscheider in Betracht. Und das ist nachweislich eine schlechte Lösung


gesamter Thread:

 

powered by my little forum