Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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IGAF Deutschland antwortet: Familienoberhaupt (Nachtrag)

Robert ⌂, München, Tuesday, 12.04.2011, 14:41 (vor 5394 Tagen) @ IGAF Deutschland

Ein Familienoberhaupt hat nach innen (innerhalb der Familie) als eine Art
Friedensrichter zu fungieren. Er muss Streit in der Familie schlichten und
bei Interessenkonflikten auf den Ausgleich von Ungleichgewichten
hinarbeiten.

Aber die Aufgabenverteilung "innen" hat aber niemand zu interessieren, das muss die Familie intern erledigen (m.M.n., aber m.W. ist das auch die Haltung der IGAFD, oder?).
Ein offizielles "Familienoberhaupt" kann (darf!) überhaupt nur eine Funktion nach "aussen" haben, z.B. als Ansprechpartner von Behörden oder so ...

die Instanz des Familienoberhauptes fehlt, welche die Autorität hat,
Streit in der Familie zu schlichten, dann ist der Weg für staatliche
Instanzen wie Jugendamt frei, die sich dann die Rolle des
Familienoberhaupts anmaßen.

Hrmpf :-/ Autorität, z.B. die, die nötig ist, innerhalb der Familie einen Streit schlichten zu können, kann man nicht bestimmen sondern die hat man oder hat man nicht.

Wie würdet ihr denn Aufgaben und Pflichten (die "Rolle" ;-) ) des Familienoberhaupts gesetzlich definieren wollen? (Und da beisst sich doch schon wieder der Hund in den Schwanz: wir[tm] wollen doch eher weniger Staat (und deshalb weniger Gesetze), als wieder neue ...

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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