Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Realitätsflucht

Gismatis, Basel, Saturday, 02.04.2011, 03:48 (vor 5405 Tagen) @ Maesi

Hallo Maesi

De-facto-Schweizer ist nicht De-jure-Schweizer. Ein kleiner aber
entscheidender Unterschied.

Der Unterschied ist mir schon klar. Das Problem ist, dass in der Schweiz eine so große Kluft herrscht zwischen diesen beiden Arten. Jeder De-facto-Schweizer sollte auch De-jure-Schweizer sein.

Wenn ein verurteilter Straftaeter die
Staatsbuergerschaft eines anderen Landes hat, ist es selbstverstaendlich
legitim ihn dorthin abzuschieben.

Ich habe nie bezweifelt, dass es dem geltenden Recht entspricht. Ich finde es einfach nicht richtig, das ist alles.

Wenn ein auslaendischer Straftaeter sich in der Schweiz akklimatisiert hat
und in seiner Heimat nicht, dann ist das sein eigenes Pech.

Wer hier geboren wird und hier aufwächst, kann sich logischerweise schlecht in seinem Heimatsland akklimatisieren.

Niemand hat ihn
gezwungen hier zu delinquieren.
Er hat es trotzdem getan, also muss er auch
alle Konsequenzen daraus tragen.

Es wird auch niemand gezwungen, ihn auszuschaffen. Meiner Ansicht nach berechtigt das Fehlverhalten eines Menschen erstmal zu gar nichts, außer zur Notwehr. Alle anderen Reaktionen müssen einer Notwendigkeit folgen. Verantwortlich für die Ausschaffung sind die Schweizer, die Ja gestimmt haben, niemand sonst, auch nicht der Delinquent. Die Ausschaffung ist weder Notwehr noch Nowendigkeit. Deshalb halte ich sie für einen Fehler, den ich den Verantwortlichen anlaste, genauso, wie ich die begangene Gewalt dem Delinquenten anlaste.

Ich habe früher natürlich auch so gedacht, wie die meisten Menschen, dass das das Fehlverhalten eines Menschen die anderen zu allen möglichen Reaktionen berechtigen. Ich wollte es allen Menschen heimzahlen, die mir wehgetan haben und fühlte mich dazu berechtigt. Ich hielt es auch für richtig, wenn Menschen wehgetan wird, die anderen Menschen wehgetan haben. Durch intensives Nachdenken habe ich aber gemerkt, dass eine besondere Berechtigung nicht exisitert, dass Unrecht Unrecht bleibt, egal von wem es an wem begangen wird. Wenn ich aus Rache jemandem schade, der mir geschadet hat, ist nicht der andere verantwortlich dafür, dass ich das tue, sondern allein ich.

Seit ich diese Erkenntnis gewonnen habe, geht es mir bedeutend besser als früher. Ich habe gemerkt, dass ich mich nicht rächen muss, damit Unrecht Unrecht ist, dass im Gegenteil die Rache selbst eine Sünde ist. Dadurch habe ich auch nicht mehr das Bedürfnis danach, wodurch ich mich viel unbeschwerter fühle. Ich kann auch viel leichter verzeihen.

Gruß
Gismatis

PS: Schön, dass du nach langer Abwesenheit wieder mal hier schreibst!

--
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