Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neuregelung der Bundesstatistik

ray, Saturday, 18.09.2010, 03:43 (vor 5596 Tagen) @ Chato

Okay chato, da Du sonst wohl keine Ruhe gibst, hier eine Erklärung.

Eine rhetorische Frage, natürlich.

1996 wurde eine Neuregelung der Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Ab jetzt gab es eine Auskunftspflicht.

Erst ab 1996 sind die Inhaber von Krankenhäusern und Arztpraxen verpflichtet, auf dem Erhebungsbogen als (später abzutrennendes) Hilfsmerkmal Name und Anschrift der Einrichtung anzugeben. Erst seit 1996 kann dadurch die Einhaltung der Berichtspflicht kontrolliert werden.

Davor galt:

Im früheren Bundesgebiet geschah die Meldung dagegen bis Ende 1995 auf einem Erhebungsbogen, der anonym abgegeben werden konnte. Dadurch und wegen der Tatsache, daß viele Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, dem Statistischen Bundesamt nicht bekannt waren, ist dort bis 1995 von einer erheblichen Untererfassung auszugehen.

Was auch die Differenz von über 30.000 Fällen innerhalb eines Jahres erklärt.

Quelle:

http://commentarium.de/2005/11/22/abtreibungsstatistik-teil-3/

Übrigens hätte man auch selbst drauf kommen können....wenn man danach sucht.


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