Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort vom Verteidigungsministerium

Gismatis, Basel, Tuesday, 31.08.2010, 03:31 (vor 5614 Tagen) @ pit b.

Die Antwort ist völlig korrekt und spiegelt auch das Problem von Grundgesetz und Menschenrechtskonvention wieder: Es wird nur das festgehalten, was eh schon Standard ist. Es werden Grundrechte formuliert und alles, was nicht dazu passt, zur Ausnahme erklärt. Würde es die Sklaverei noch geben, würde die Ausnahme eben lauten, dass das Verbot von Zwangsarbeit nicht für Sklaven gilt.

Allerdings gäbe es eine Möglichkeit, eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen, ohne gegen die europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen: Man müsste die Wehrpflicht lediglich auf Frauen ausdehnen. Eine allgemeine Dienstpflicht für Männer gibt es ja faktisch schon. Sie gilt nur nicht als solche, da der Zivildienst unter dem Label Ersatzdienst läuft. Das könnte sogar so weit gehen, dass die Wehrpflicht nur dem Zweck dient, einer versteckten Zivildienstpflicht die Legitimität zu verschaffen.

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