Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort vom Verteidigungsministerium

Christian, Tuesday, 31.08.2010, 00:38 (vor 5614 Tagen) @ Gott

"Vielmehr ist es dem Verfassungsgeber nicht verwehrt, im Grundgesetz selbst
eine Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG zu
schaffen."

Von wem auch? Über dem Verfassungsgeber selbst stand ja niemand mehr.

So'n Klugschnacker. Aber immerhin: "Ausnahmeregelung". Es muss mit
allerlei Geschwurbel gerechtfertigt aber letztlich eben doch zugegeben
werden, dass hier grundsätzlich keine Gleichbehandlung besteht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diesem Fall noch kein Urteil gefällt! Wer sind die größten Feinde der Männer, die nach ihrem Leben trachten?


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