Antwort vom Verteidigungsministerium
"Vielmehr ist es dem Verfassungsgeber nicht verwehrt, im Grundgesetz selbst
eine Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG zu
schaffen."Von wem auch? Über dem Verfassungsgeber selbst stand ja niemand mehr.
So'n Klugschnacker. Aber immerhin: "Ausnahmeregelung". Es muss mit
allerlei Geschwurbel gerechtfertigt aber letztlich eben doch zugegeben
werden, dass hier grundsätzlich keine Gleichbehandlung besteht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diesem Fall noch kein Urteil gefällt! Wer sind die größten Feinde der Männer, die nach ihrem Leben trachten?
gesamter Thread:
- Antwort vom Verteidigungsministerium -
pit b.,
30.08.2010, 21:13
- Übersetzt: Schleicht euch, ihr Deppen. -
IM Rosenberg,
30.08.2010, 21:33
- Von allen westlichen Nato-Staaten beutet nur das Deutschland die Männer aus n/t -
Christian,
30.08.2010, 22:20
- Die Legitimation erhält D durch multilaterale Verträge... - IM Rosenbaum, 31.08.2010, 06:22
- Ergänzung! - Referatsleiter 408, 31.08.2010, 00:09
- Von allen westlichen Nato-Staaten beutet nur das Deutschland die Männer aus n/t -
Christian,
30.08.2010, 22:20
- Antwort vom Verteidigungsministerium -
Gott,
31.08.2010, 00:31
- Antwort vom Verteidigungsministerium - Christian, 31.08.2010, 00:38
- Antwort vom Verteidigungsministerium -
der_quixote,
31.08.2010, 02:00
- Antwort vom Versch...-Ministerium - Karl Toffel, 31.08.2010, 04:25
- Antwort vom Verteidigungsministerium - Gismatis, 31.08.2010, 03:31
- Antwort vom Ministerium zur Verteidigung der Ungleichheit - Karl Toffel, 31.08.2010, 04:14
- Übersetzt: Schleicht euch, ihr Deppen. -
IM Rosenberg,
30.08.2010, 21:33