Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort vom Verteidigungsministerium

Gott, Tuesday, 31.08.2010, 00:31 (vor 5614 Tagen) @ pit b.

"Vielmehr ist es dem Verfassungsgeber nicht verwehrt, im Grundgesetz selbst eine Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG zu schaffen."

Von wem auch? Über dem Verfassungsgeber selbst stand ja niemand mehr.

So'n Klugschnacker. Aber immerhin: "Ausnahmeregelung". Es muss mit allerlei Geschwurbel gerechtfertigt aber letztlich eben doch zugegeben werden, dass hier grundsätzlich keine Gleichbehandlung besteht.


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