Antwort vom Verteidigungsministerium
"Vielmehr ist es dem Verfassungsgeber nicht verwehrt, im Grundgesetz selbst eine Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG zu schaffen."
Von wem auch? Über dem Verfassungsgeber selbst stand ja niemand mehr.
So'n Klugschnacker. Aber immerhin: "Ausnahmeregelung". Es muss mit allerlei Geschwurbel gerechtfertigt aber letztlich eben doch zugegeben werden, dass hier grundsätzlich keine Gleichbehandlung besteht.
gesamter Thread:
- Antwort vom Verteidigungsministerium -
pit b.,
30.08.2010, 21:13
- Übersetzt: Schleicht euch, ihr Deppen. -
IM Rosenberg,
30.08.2010, 21:33
- Von allen westlichen Nato-Staaten beutet nur das Deutschland die Männer aus n/t -
Christian,
30.08.2010, 22:20
- Die Legitimation erhält D durch multilaterale Verträge... - IM Rosenbaum, 31.08.2010, 06:22
- Ergänzung! - Referatsleiter 408, 31.08.2010, 00:09
- Von allen westlichen Nato-Staaten beutet nur das Deutschland die Männer aus n/t -
Christian,
30.08.2010, 22:20
- Antwort vom Verteidigungsministerium -
Gott,
31.08.2010, 00:31
- Antwort vom Verteidigungsministerium - Christian, 31.08.2010, 00:38
- Antwort vom Verteidigungsministerium -
der_quixote,
31.08.2010, 02:00
- Antwort vom Versch...-Ministerium - Karl Toffel, 31.08.2010, 04:25
- Antwort vom Verteidigungsministerium - Gismatis, 31.08.2010, 03:31
- Antwort vom Ministerium zur Verteidigung der Ungleichheit - Karl Toffel, 31.08.2010, 04:14
- Übersetzt: Schleicht euch, ihr Deppen. -
IM Rosenberg,
30.08.2010, 21:33