Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Allerdings: Wenn nur heterosexuelle Paare Samenspenden empfangen dürfen ...

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 21:08 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

FOCUS: In Deutschland ist die künstliche Befruchtung nach dem
Embryonenschutzgesetz lediglich Ärzten erlaubt, die diese auch nur bei
verheirateten Paaren oder heterosexuellen Paaren, die in einer eheähnlichen
Gemeinschaft leben, vornehmen dürfen. Zudem müssen medizinische Gründe
vorliegen, die eine künstliche Befruchtung notwendig machen.

... dann müsste der Spender eigentlich aus der Sache raus sein.
- Zumindestens bei Verheirateten (da der Mann automatisch Vater)

Wie es bei eheähnlichen Gemeinschaften oder nach Scheidungen aussieht, dürfte eine spannende rechtliche Betrachtung in unserem Gesetzeswunder'schland sein.

Sehr viele Imponderabilitäten, das stimmt, Ekki.

Aber da der anonyme Versand per Internet ja nun auch für alleinstehende Frauen möglich ist (vgl. Focus-Artikel), geht es, wie eine Ebene höher beschrieben der Allgemeinheit an den Kragen.


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