Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Laie, Monday, 12.07.2010, 20:51 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist
ausgeschlossen, da beidseitig anonym.

Bist du dir sicher?

Samenbankspender sind nicht wirklich anonym, die Samenbank kennt den Spender und kann diese Daten später auch heraus geben.

Weiterhin werden die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem biologischen Vater nicht tangiert, er muss im Zweifel also doch zahlen.


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