Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 20:44 (vor 5662 Tagen) @ Ekki

Hallo Ekki,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Analyse bzw. Kommentierung der Detailinformationen.

Mich würde da viel mehr interessieren, ob frau später mal den anonymen
Samenspender nicht doch noch zum - ganz und gar nicht anonymen -
Unterhaltszahler machen kann.

Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist ausgeschlossen, da beidseitig anonym. (Anders sieht es aber bei freiwilligen Spendern aus, die auf Kontaktanzeigen ala "Samenspender gesucht" hereinfallen, das machen manche Leseben ganz gerne, um den Mann danach auszunehmen wie eine Weihnachtsgans).

Allerdings halte ich das Ganze eh für übel. Das Kind will irgendwann wissen, wer der Vater ist, der Spender vielleicht auch andersherum. Und letztendlich zahlt der Steuerzahler den Unterhalt für Muttis Kinderwunsch - ungewollt, ungefragt und erzwungenermaßen. Es verdienen also 2 Menschen(Spender und Austragende) auf Kosten eines Dritten und der Allgemeinheit.

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