Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Ekki, Monday, 12.07.2010, 20:51 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Hallo Leser,

Hallo Ekki,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Analyse bzw. Kommentierung der
Detailinformationen.

Gern geschehen.

Mich würde da viel mehr interessieren, ob frau später mal den anonymen
Samenspender nicht doch noch zum - ganz und gar nicht anonymen -
Unterhaltszahler machen kann.


Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist
ausgeschlossen, da beidseitig anonym.

Danke, da habe ich was dazugelernt.

(Anders sieht es aber bei
freiwilligen Spendern aus, die auf Kontaktanzeigen ala "Samenspender
gesucht" hereinfallen, das machen manche Leseben ganz gerne, um den Mann
danach auszunehmen wie eine Weihnachtsgans).

Wie befürchtet ...

Vielleicht sollte man da rechtliche Barrieren einziehen, z.B.:

- Verbot der Preisgabe des richtigen Namens - beiderseits. Funktioniert natürlich nur, wenn beide sich nicht eh schon kennen.

Allerdings halte ich das Ganze eh für übel. Das Kind will irgendwann
wissen, wer der Vater ist, der Spender vielleicht auch andersherum.

Das ist natürlich die Imponderabilie, die nicht auszuschalten ist.

Und
letztendlich zahlt der Steuerzahler den Unterhalt für Muttis Kinderwunsch -
ungewollt, ungefragt und erzwungenermaßen. Es verdienen also 2
Menschen(Spender und Austragende) auf Kosten eines Dritten und der
Allgemeinheit.

Stimmt.

Schöne Grüße von

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.


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