Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diskriminierung

Michael Baleanu @, Tuesday, 29.06.2010, 12:50 (vor 5674 Tagen) @ Juristenversteher

@Baleanu

Bin inhaltlich deiner Meinung, aber die Realität ist, das Wahrheit und
Logik dabei nichts zählen, sondern politische Interessen!!

Gut das wir das ausdiskutiert haben ,-). Ich habe schon "Männerrechtler" erlebt, die tatsächlich die Einzelfall-Theorie vertraten.

Deshalb wird die deutsche und auch österreichische Justiz hier die
Einzelfallentscheidung für die große Masse als Erklärungsmodell wählen.

Die Finte mit der Einzelfallgerechtigkeit wird ganz gehörig nach hinten los gehen. Denn damit gelten nicht mehr allgemeingültige Gesetze, sondern nur der Einzelfall. Womit klar wird, dass ein jeder für jede Kleinigkeit vor Gericht ziehe kann, denn er könnte ja seine Einzelfallgerechtigkeit erhalten.

Das ist allerdings besser bekannt unter Willkür, oder Kadijurisdiktion, wie es so treffend Herr Prof. Rüssmann formulieret hatte.


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