Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Diskriminierung bezieht sich auf

Michael Baleanu @, Monday, 28.06.2010, 12:27 (vor 5676 Tagen) @ Juristenversteher

allgemein gültige Merkmale wie Geschlecht, Rasse, hier nicht sorgeberechtigter Vater, nicht aber auf Einzelfälle.

Ein Einzelfall stellt keine Diskriminierung dar, wenn die Entscheidungsgründe auf nicht diskriminierende Gesetze beruhen.

"In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kommt der Gerichtshof zu dem
Ergebnis, dass bei der in Rede stehenden Diskriminierung der grundsätzliche
Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der
Alleinsorge an die Mutter nicht in einem angemessenen Verhältnis stand zu
dem verfolgten Ziel, nämlich dem Schutz des Wohls eines nichtehelichen
Kindes."

Auch wenn es 10000 solcher Einzelfälle gibt. EGMR Urteil ist daher
unverbindlich für die BRD!!

Es können auch noch 100000 Juristenversteher daherkommen:

Wenn durch die alleinige Entscheidung der Mutter bestimmt wird (also ohne richterliche Prüfung), wer das Sorgerecht bekommt, und die Ausländer vom EMRGH von Diskriminierung der Väter sprechen, dann haben diese Ausländer wohl ein tieferes Verständnis der juristischen Zusammenhänge als Juristen, wie die hier, die scheinbar die Gesetzestexte verfassen.

Wenn ein Richter einem Rechtsuchenden Unrecht geschehen lässt, dann haben wir es mit einem unfairen Verfahren zu tun, da es aus einer Recht-Tatsache die falsche Rechtfolge abgeleitet hat (aus Unkenntnis oder weil Rechtbeugung begangen wurde) nicht aber mit Diskriminierung, so wie sie weltweit verstanden wird.

Diskriminiert werden ganze Gesellschaftsgruppen, nur dann wird von Diskriminierung gesprochen. Das ist elementares Wikipedia-Wissen: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung. Die individuelle Diskriminierung beruht auf Vorurteile! Wenn also die Richter hierzulande das Vorurteil haben, dass Väter nicht ehelicher Kinder nicht verdienen, da sie böse sind, dann ist es wiederum die Diskriminierung einer Gruppe, nicht einer einzigen Person. (Männliche Geschlechtsmerkmale sind heute für den Besitzer genau so gefährlich wie ein Furunkel am Allerwertesten im Mittelalter, zur Zeit der Hexenverbrennungen, siehe Fall Kachelmann).

Die Einzelfallentscheidung geht aus dem Text hervor, hat somit keine
Relevanz.

Somit ist bewiesen, dass es nicht um eine "Einzelfallentscheidung" geht, sondern um "eine gruppenspezifische Benachteiligung".

Die Entscheidung hat sehr wohl Relevanz, sonst hätte das BMJ nicht mit dem Feigenblatt "Sorgerechtsuntersuchung" angefangen.

Wo liegt also das Problem, Frau oder Herr Jurist?

Wer sich als Justiz- oder Juristenversteher verkaufen möchte, der will lediglich den Geldbeutel der Juristen schonen, denn nur ein Vater ohne Sorgerecht, wird für seine Kinder viel kämpfen und die Anwaltschaft mit Geld versorgen.

Vielleicht wird dabei dem einen oder anderen klar, dass der Radikal-Feminismus dadurch zum nützlichen Idioten der geschäftstüchtigen Scheidungsindustrie mutiert ist.


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