Was nicht passt wird passend gemacht (^_^)
Hallo Nihilator und Beelzebub
Grundsätzlich habe ich Probleme mit der Sichtweise, ein Kind als
Schadensfall zu betrachten. Ziemlich pervers, allerdings durchaus
aussagekräftig zum moralischen Standard dieser Gesellschaft.
Ich meine mich zu erinnern, daß noch vor wenigen Jahren unsere Justiz
das
ganz genauso sah (Du weißt das sicher besser): ein Kind darf nie als
Schadensfall angesehen werden, war damals der Tenor. Lange her.
Das Kind ist auch heute nicht der Schaden. Dieser besteht vielmehr in dem
für das Kind zu entrichtenden Unterhalt - den, nebenbei bemerkt, auch du
in deiner Sig als "Risiko" betrachtest - sowie in der zerstörten
Lebensplanung. Die Frau hatte ausgesagt, überhaupt keine Kinder zu
wollen, und ganz bestimmt nicht mit diesem Mann. Ob's glaubwürdig war,
kann ich selbst nicht beurteilen, ich war nicht dabei. Das Gericht
jedenfalls hat ihr geglaubt.
@Nihilator: Du hast Dich aufs Glatteis fuehren lassen. Natuerlich stellen die Versorgungskosten fuer das Kind im weiteren Sinne einen 'Schaden' dar; und nur darum geht's in dieser Klage. Interessanterweise lassen die Richter aber dieselbe Argumentation nicht gelten, wenn ein Mann von einer Frau ueber den Tisch gezogen wird, indem sie sich ohne sein Wissen von ihm schwaengern liess. Der Kindsvater hat unabhaengig davon, ob er das Kind wollte oder nicht, immer Unterhalt zu zahlen; von irgendwelchen Schadenersatzanspruechen des unfreiwilligen Kindsvaters gegenueber einer womoeglich sogar arglistig handelnden Kindsmutter kann keine Rede sein. Man(n) erinnere sich etwa an den Fall 'Becker'.
@Beelzebub: Deine Argumentation (und auch die des Richters) ist zwar eindrucksvoll, basiert IMHO jedoch auf einer voellig untauglichen Grundlage. Die Grundlage der Klage war ja, dass sie das Kind gar nicht gewollt habe. Wie man in einem solchen Fall das Kind trotzdem bei der Mutter belassen und das womoeglich auch noch als im Sinne des Kindeswohls bezeichnen kann, ist mir schleierhaft. Richtig waere in diesem Fall gewesen, der unfreiwilligen Mama das Kind (das sie ja nach eigenem Bekunden gar nicht will) wegzunehmen und zu Pflegeeltern zu verbringen, wo es bis zu einer allfaelligen Adoption verbleibt.
Weit wahrscheinlicher ist jedoch, dass die schlaue Frau Mama waehrend der Schwangerschaft oder nach der Niederkunft kurzerhand ihre Meinung geaendert hat - Meinungsaenderungen kommen bei Frauen bekanntlich alle Naselang vor. In diesem Fall aber haette der Richter den Meinungsumschwung beruecksichtigen muessen. Die Basis, auf der sie ihre Klage aufbaute, waere mit dieser Meinungsaenderung naemlich hinfaellig gewesen. Da es ihre eigene Entscheidung war, das Kind zu behalten, haette sie eben auch die volle Verantwortung dafuer uebernehmen muessen. Gemaess dem heutigem Unterhaltsrecht haette dann der wohl ebenso unfreiwillige Papa daran glauben muessen; bekanntlich haben Zahlsklaven gemaess diesen verkoksten Gesetzen zu spuren, wenn die Mama, ohne dessen Meinung auch nur zur Kenntnis zu nehmen, alleine entscheidet. Es koennte allerdings sein, dass der Arzt aus unterhaltstechnischer Sicht, die pekuniaer wesentlich lohnendere Variante fuer die Kindsmutter darstellte - sozusagen ein kapitaler Bock, der erlegt wird. Unabhaengig davon haette die unfreiwillige Mutter jedenfalls eine gangbare Alternative gehabt: die Freigabe des Kindes zur Adoption. Dem Arzt haetten somit lediglich die aus der Schwangerschaft entstehenden Kosten sowie die mit der Adoption zusammenhaengenden Kosten (sofern ihr ueberhaupt welche entstanden waeren) als Schadenersatz aufgebrummt werden koennen; allenfalls vielleicht noch garniert mit einem Schmerzensgeld fuer die Unannehmlichkeiten der Schwangerschaft. Den wesentlich hoeheren Kostenanteil fuer das Aufziehen eines Kindes, welcher ueblicherweise einem Barunterhaltspflichtigen aufgebuerdet wird, hat sie durch ihren Meinungsaenderung selber eingebrockt. Sie selber hat also den ihr entstandenen 'Schaden' erst in eine astronomische Hoehe getrieben. Ein solches Urteil haette allerdings nicht bloss logisches Denkvermoegen sondern auch eine gewisse Originalitaet beim Richter erfordert, das Verlassen von eingefahrenen Denkschemata. Solche Eigenschaften sind jedoch bei deutschen Richtern leider nicht gerade weit verbreitet.
Gruss
Maesi
gesamter Thread:
- Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen -
Lucius I. Brutus,
15.11.2006, 03:01
- Weiter so - die Ärzte haben hier bald die Faxen dicke ..(nT) - Swen, 15.11.2006, 15:24
- Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen -
H.-Norbert,
15.11.2006, 19:54
- Ungewollte Elternschaft ist ein Schaden -
Beelzebub,
15.11.2006, 22:19
- Ketzer! :-) -
Nihilator,
16.11.2006, 01:08
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Beelzebub,
17.11.2006, 03:04
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Maesi,
19.11.2006, 12:33
- "Was wäre wenn" ist keine Diskussionsgrundlage - Beelzebub, 20.11.2006, 23:35
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Maesi,
19.11.2006, 12:33
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Beelzebub,
17.11.2006, 03:04
- Ketzer! :-) -
Nihilator,
16.11.2006, 01:08
- Ungewollte Elternschaft ist ein Schaden -
Beelzebub,
15.11.2006, 22:19
- Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen - Conny, 15.11.2006, 20:13