Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen
Zitat:"Die Bundesrichter betonten, bei der Arzthaftung gelte wie in jedem anderen Bereich der Vertragshaftung, "dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist". Der 6. Zivilsenat des BGH verwies auf seine bisherige Rechtsprechung zur "fehlgeschlagenen Familienplanung" in ähnlichen Fällen, die das Bundesverfassungsgericht gebilligt habe. Die Beziehung zwischen Eltern und Kind spreche nicht dagegen, in solchen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen."
Folglich begründet die Geburt eines Kindes einen Vermögensschaden, der wiederum einen Schadenersatz begründet.
Es lebe unser Staat Absurdistan!
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- Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen -
Lucius I. Brutus,
15.11.2006, 03:01
- Weiter so - die Ärzte haben hier bald die Faxen dicke ..(nT) - Swen, 15.11.2006, 15:24
- Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen -
H.-Norbert,
15.11.2006, 19:54
- Ungewollte Elternschaft ist ein Schaden -
Beelzebub,
15.11.2006, 22:19
- Ketzer! :-) -
Nihilator,
16.11.2006, 01:08
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Beelzebub,
17.11.2006, 03:04
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Maesi,
19.11.2006, 12:33
- "Was wäre wenn" ist keine Diskussionsgrundlage - Beelzebub, 20.11.2006, 23:35
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Maesi,
19.11.2006, 12:33
- Was nicht passt wird passend gemacht (^_^) -
Beelzebub,
17.11.2006, 03:04
- Ketzer! :-) -
Nihilator,
16.11.2006, 01:08
- Ungewollte Elternschaft ist ein Schaden -
Beelzebub,
15.11.2006, 22:19
- Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlen - Conny, 15.11.2006, 20:13