Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Der Brief als Waffe, im Kamp gegen "Halbwarheiten"

susu, Saturday, 05.03.2005, 21:12 (vor 7640 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Der Brief als Waffe, im Kamp gegen "Halbwarheiten" von Christian am 05. März 2005 07:58:43:

Huhu

1. Frauen können Kinder gebären (Kein GebärZwang)
2. Frauen haben immer ein Selbsbestimmungsrecht
3. Wenn Kinder gebären als Argument benutzt wird um Frauen keinen Zwangsdienst aufzuerlegen, dann werden Männer schon deswegen schwer diskriminiert weil Männer nicht gebären und daher behindert sind. Aufgrund mit dieser Behinderung der Männer ihnen dann noch einen Zwangsdienst aufzuerlegen, das ist schon ziemlich menschenverachtend und menschenrechtsverletzend.
4. Nicht jede Frau trägt in ihrem Leben ein Kind aus
5. Männer haben durchschnittlich gegenüber Frauen eine deutlich geringere Lebenserwartung von ca. 7 Jahren und durch Zwangsdienste ihnen wieder eine sehr wertvolle Zeit gestohlen
6. Bürger sind wir alle und deshalb kann es nicht sein dass Frauen die Rechte (Selbstbestimmungsrecht) bekommen und Männer die Pflichten (Zwang) auferlegt werden! Die Bürger haben neben ihren Rechten (damit sind Frauen gemeint) auch die Pflichten (damit sind Männer gemeint) zu tragen, so argumentieren die Politiker!

Deine Punkte lassen IMO die wichtigsten Argumente gegen Wehrpflicht aus (ich C&P die mal aus einem meiner Beiträge aus einem anderen Forum, weil ich sie da recht kompakt formuliert habe):
Zu Wehr- und Zivildienst: Vier gute Gründe dagegen
1) §80 des Zivildienstgesetzes und §51 des Wehrdienstgesetzes setzen Grundrechte außer Kraft. Insbesondere wird Art. 2.2 aufgehoben, Wehr- und Zivildienstleistende haben kein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2) In der Dienstzeit haben Männer eine stark erhöhte Rate von Gewaltwiderfahrnissen, insbesondere auch sexueller Gewalt.
3) Die Jahrgänge in denen keine Wehrpflicht bestand zeigen eine Auffälligkeit in der Kriminalitätsstatistik. Die Gewaltdelikte mit männlichen Tätern sind in diesen Jahrgängen in signifikant kleinerer Zahl zu finden, als bei den anderen. Bei Täterinnen findet sich diese "Delle" nicht.
4) Es ist in Deutschland möglich nach Ablauf der Schulpflicht, d.h. mit 16 als Zeitsoldat in die BW einzutreten. Die Bundeswehr verstößt damit systematisch gegen die UN-Konvention zu Kindersoldaten.

Zusammengefasst: Wehr- und, wenn auch mit Einschränkungen, der Ersatzdienst sind systematische Persönlichkeitsdeformierungsprogramme. Sie fördern Gewaltbereitschaft und durch die inhärente Persönlichkeitsvernichtung mindern sie das Verständnis für die Grenzen anderer. Die Wehrpflicht wird argumentativ vom "Bürger in Uniform" getragen, der der Armee zivile Werte spendiert. Real ist es andersherum, die "Uniform im Bürger" trägt die Werte der Armee ins zivile Leben.

Vieleicht 5.: Nach Harz 4 ist es u.U. möglich einem ehemaligen WDV die Sozialleistunge zu kürzen, wenn er sich weigert eine Stelle als Berufssoldat anzunehmen. Wär mal eine Frage an die mitlesenden Juristen und im Zweifelsfalle ein Punkt, der sich durchaus mal neben die "Harz 4 zwingt Frauen zur Prostitution"-Debatte stellen ließe.

susu


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