Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Der Brief als Waffe, im Kamp gegen

Gastredner, Friday, 04.03.2005, 16:51 (vor 7641 Tagen) @ Friedwilli

Als Antwort auf: Der Brief als Waffe, im Kamp gegen "Halbwarheiten" von Friedwilli am 04. März 2005 14:02:12:

Sehr geehrter Herr Friedwilli,

[...]Insofern ist es kein Wiederspruch, wenn Frauen keinen Pflichtdienst zu leisten haben, sondern von den Vätern des Grundgesetzes so gewollt.[...]

Wie man schon leicht am a hinter 12 von 12a erkennen kann, waren es eben nicht(!) die Väter des Grundgesetzes, sondern es ist ein nachträgliche Änderung. Eine Wehpflicht war nie gewollt.

Die Ableistung des Wehrdienstes ist in der Tat eine Pflicht des Bürgers, die gewiss unbequem und oft nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für sein berufliches Umfeld mit unterschiedlichen Härten verbunden ist.

Da ht er recht. Die Wehrpflicht ist eine Pflicht des Bürgers. Demnach gilt sie für alle Bürger.
Und Artikel 3 Nr. 3 sagt: Niemand darf wegen seine Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religösen oder politischen Anschauung benachtteiligt oder bevorzugt werden.

Hier werden aber Männer aufgrund ihres Geschlechts benachtteiligt und Frauen aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt.

Unsere Verfassung enthält aber auch das Grundrecht der persönlichen Entscheidung über die Verweigerung des Dienstes an der Waffe aus Gewissensgründen und stattdessen die Pflicht zu Ableistung eines Ersatzdienstes. Diese warhaft eindrucksvolle Regelung bringt den Respekt vor der Würde des Menschen und damit vor seinem eigenen Gewissen in fundamentaler weise zum Ausdruck. Sie gilt natürlich auch für den Fal der bewaffneten Auseinandersetzung. Für einen der beiden Dienste, hat sich der junge Staatsbürger zu entscheiden. Eine Gesellschafft ohne Pflichten, nur mit Rechten ausgestattet, kann nicht funktionieren. Hier muß unser Hang zu Individualismus für eine klar deffinierte Zeit seine Grenzen finden.

Auch hier hat er recht, warum werden dann Frauen von dieser 'wahrhaft eindrucksvollen Regelung' augenommen? Niemand will Pflichten abschaffen, nur die gleiche Pflicht für Alle. Sind Frauen etwa keine Staatsbürger?

Gastredner


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