Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Der Brief als Waffe, im Kamp gegen

Christian, Saturday, 05.03.2005, 10:15 (vor 7641 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Der Brief als Waffe, im Kamp gegen von Ferdi am 04. März 2005 15:18:36:

Hallo Friedwilli!
Für einen der beiden Dienste, hat sich der junge Staatsbürger zu entscheiden. Eine Gesellschaft ohne Pflichten, nur mit Rechten ausgestattet, kann nicht funktionieren. Hier muß unser Hang zu Individualismus für eine klar definierte Zeit seine Grenzen finden.
Da erhebt sich die Frage, was "Gesellschaft" ist? Gehören Frauen nicht zur Gesellschaft? Sind Frauen demnach Menschen "ausserhalb der Gesellschaft"? Dieser Abschnitt ist die reinste Realsatire. Demnach haben wir eine doppelte Gesellschaft: Die eine sind die Frauen, nur mit Rechten ausgestattet und ohne Pflichten, die andere sind die Männer, nur mit Pflichten beladen, ohne Rechte.
Ausserdem stelle ich mir die Frage, ob dieser berüchtigte Artikel 12a nicht allein aufgrund seiner Existenz verfassungswidrig ist. Denn als der Artikel "verbrochen" wurde, war der Artikel 3 GG längst in Kraft. Und der verbietet schlichtweg, einen solchen Artikel 12a überhaupt niederzuschreiben. Man hätte also damals in den 50er Jahren den Artikel 3 entsprechend ändern müssen. Aber daran hat sich wohl niemand rangewagt oder sie haben von vorneherein die Aussichtslosigkeit der 2/3-Mehrheit gesehen. Immerhin stand ganz Deutschland noch unter dem frischen Eindruck des 2. Weltkrieges und seiner Gräuel. Daher ist man also auf diesen Trick mit dem 12a gekommen. Damals hat leider niemand diesen Trick durchschaut. Strenggenommen ist der Artikel 12a allein schon deswegen nichtig.
Gruss,
Ferdi
PS: Die Rechtschreibfehler in dem Westphalzitat habe ich entfernt, ich konnte es nicht mehr sehen. Entsprechend PISA-mässig ist der Inhalt dieser Stellungnahme.

Der Artikel 12a wurde ja vor dem Jahr 2000 geändert, weil eine Tanja Kreil erfolgreich vor dem EuGH geklagt hatte und sie den Dienst mit der Waffe bei der Bundeswehr leisten wollte (Rechte = Selbstbestimmungsrecht)). Die Änderung des Artikel 12a wurde von Männer und Frauen im Bundestag beschlossen und daher es nicht mehr den Männern alleine anlasten kann! Geändert wurde, das Frauen freiwillig zur Bundeswehr dürfen und keinesfalls gezwungen werden!


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