Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen
Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen von Ralf am 22. Februar 2005 19:50:17:
Deshalb denke ich, dass das Urteil wahrscheinlich nicht verallgemeinert werden darf in dem Sinne, dass mutmassliche Väter eine Genprobe verweigern können. Hier liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Ein solches ist immer schwer anzufechten. Oder was denkt ihr ?
Auf jeden Fall fände ich es nicht in Ordnung, wenn der Vater auch bei begründetem Verdacht den DNA-Test verweigern dürfte.
Ganz abgesehen davon: Wenn das jemand ernsthaft fordert, hebelt er damit die gesamte Argumentation zum Thema selbstbestimmte Vaterschaftstests aus.
Gruß Ralf
Das Kind muss das Recht haben zu erfahren, wer sein Vater ist. Hier gilt für mich das gleiche wie beim Vaterschaftstest für den Vater, das Recht zu wissen, ob es sein Kind ist. Es ist dem potentiellen Vater zumutbar, diesen Test machen zu lassen. Will er das nicht, vermute ich, dass er die Wahrheit vertuschen will.
Hier sollen Persönlichkeitsrechte des Vaters verletzt werden. Find ich lachhaft. Wenn schon werden die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt.
Juristerei hat oft sehr wenig mit Vernunft zu tun.
scipio
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Odin,
22.02.2005, 16:55
- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Jeremin, 22.02.2005, 20:36
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Scipio Africanus,
22.02.2005, 20:52
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- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Peter, 22.02.2005, 23:49
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Ralf,
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- Re: Vaterschaftstest nicht zu erzwingen - Scipio Africanus, 23.02.2005, 19:48
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